Unsere Dienstleistungen erlauben wir uns auf Grund der aktuell gültigen Auftragsbedingungen wie folgt in Rechnung zu stellen:
Personalkosten:
 
Einsatzstunde Tag (06:00-22:00)
CHF 25.- pro VK / Stunde
Einsatzstunde Nacht (22:00-06:00)
CHF 35.- pro VK / Stunde
Funkgeräte
CHF 15.- pro Gerät / Tag
 
 
Fahrzeuge:
 
Fahrspesen (An- und Rückreise,
sowie Kilometer vor Ort)
CHF 1.50 pro km
 
 
Grundgebühren:
 
Einsatz Grundgebühr
CHF 30.- pro Auftrag
Grundgebühr Fahrzeug
CHF 50.- pro Auftrag
Zuschlag für kurzfristige Einsätze
(Anfrage weniger als 7 Tage vor Einsatzdatum)
CHF 50.-
Weitere Bedingungen:
 
Die Rechnung wird anhand des visierten Einsatzrapportes erstellt und ist innert 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.  
Die VKO können vom Kunden eine Vorauszahlung oder die Barzahlung unmittelbar am Ende des Einsatzes verlangen.

Die VKO übernehmen keine Haftung bei Parkschäden, Diebstählen, Sachbeschädigungen, Ordnungsbussen, etc. welche nicht durch ein Fehlverhalten eines Kadetten entstanden sind

Materialkosten
Triopane, Blitzlampen und Molankegel sind in der Grundgebühr inbegriffen. Fallen für zusätzliches Fremdmaterial (z.B. Werkhof, Bauamt) Kosten an, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für während des Einsatzes beschädigtes oder gestohlenes Material haftet der Auftraggeber. 
 
Versicherung
Die Kadetten sind durch die Verkehrskadetten Oberaargau gegen Haftpflicht und Unfall versichert. 
 
Verpflegung
Eine der Einsatzdauer und Tageszeit angemessene Verpflegung der Kadetten durch den Auftraggeber ist erwünscht.
Als Richtwert ist von 3 Franken pro Stunde und Kadett auszugehen.
Werden vom Veranstalter keine oder, ungenügende Verpflegung und Getränke zur Verfügung gestellt, erlauben wir uns diese gemäss effektiven Kosten zu verrechnen.   
 
Besonderes
Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese Bedingungen.
 
Unsere Auftragsbedingungen zum downloaden

Bedingungen_20-1.pdf